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Mit der Rürup-Basis-Rente kann man aus unversteuerten Einkommen zusätzlich für das Alter vorsorgen.
Die Rürup-Basis-Rente ist der gesetzlichen Rente in vielen Bereichen sehr ähnlich.
Frühestens ab dem 60 Lebensjahr erhält man eine lebenslange, monatliche Rente oder eine Kapitalauszahlung,
wobei auch der Vertrag mit einer zusätzlichen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und eine Absicherung
für Ihre Hinterbliebenen ergänzt werden kann.
Die Rürup-Rente ist, im Gegensatz zur Riester Rente, eine Anlage ohne staatliche Zulagen und dient
ausschließlich der Altersvorsorge. Gefördert wird sie ausschließlich über Steuervorteile. Anteilig können
Aufwendungen für die Rürup-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
2005 konnten
Sparer 60 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge absetzen: Alleinstehende bis zu 12.000 und Verheiratete
bis zu 24.000 Euro. Die maximal abziehbaren Beiträge sind so in 2006 auf 62 Prozent des tatsächlichen
Aufwands gestiegen und erhöhen sich jedes folgende Jahr um weitere 2 Prozent. Der höchstmögliche
Abzugsbetrag ist dann im Jahre 2025 erreicht. Dies gilt auch für die Beiträge zu eingeschlossenen
Zusatzbausteinen.
Auf die ausgezahlte Rente muss aber im Gegenzug dann Steuern gezahlt werden - es handelt
sich dann um steuerpflichtiges Einkommen : Ergebnis der sogenannten nachgelagerte Versteuerung. Vorteil ist
aber dann dass der Steuersatz in der Rente meist wesentlich niedriger sein wird !
Daher ist die BASIS-RENTE besonders für Selbständige interessant weil die Beiträge zur Kapitallebensversicherung oder die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind! - Sichern Sie sich jetzt Ihre Steuervorteile!